FELLNASEN im Glück e.V.Egal wie klein die Pfoten sind, die uns begleiten, sie hinterlassen Spuren für die Ewigkeit in unseren Herzen.
 

§ 11 Tierschutzgesetz

Die Erlaubnis zur Vermittlung von Hunden gem. § 11 Tierschutzgesetz wurde durch das Ordnung- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen - der Stadt Karlsruhe am 11.08.2020 erteilt.